Der Hintergrund: Was ist Park & Collect
Immer wieder berichten Betroffene von Forderungen der Park & Collect AG bzw. Park Collect Limited, wenn sie angeblich unrechtmäßig auf einem privaten Parkplatz geparkt haben sollen.
Das Prinzip: Der Inhaber eines Parkplatzes meldet einen vermeintlichen Falschparker über die Park & Collect App, übermittelt ein Foto und Park & Collect fordert anschließend ein sogenanntes „erhöhtes Parkentgelt“ von bis zu 50 Euro sowie die Übernahme weiterer Kosten (Halterermittlungskosten, Einigungskosten und Telekommunikationspauschale). Werden die geltend gemachten Forderungen nicht fristgerecht erfüllt, melden sich Inkassodienste wie die Ideal Inkasso UG und/oder die LECTIO Rechtsanwalts GmbH mit weiteren Forderungen, die die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung weiterer Gebühren beinhalten und die für die Abwehr entstehenden Kosten übersteigen.
Wie unsere Zusammenfassung der Entwicklung zeigt, wechseln die Beteiligten, das Vorgehen sowie die formulierten Forderungen der Beteiligten gleichen sich jedoch, wobei die Gebühren inzwischen aufgrund einer Anpassung des RVG höher ausfallen.
Der Anspruchsteller: Wer steckt hinter Park & Collect?
Die Hintergründe sind komplex: Laut Briefbogen tritt eine Control & Collect AG als Betreiber auf. Eine solche Gesellschaft ist im deutschen Handelsregister jedoch nicht eingetragen. Auch Angaben wie HRB-Nummer oder Registergericht fehlen. Die Geschäftsführung soll angeblich von einer niederländischen BV übernommen worden sein – das ist nach deutschem Recht nicht zulässig.
Faktisch wird die Website park-collect.de laut Impressum von einer Park Collect Europe mit Sitz in Dublin betrieben. Alleingesellschafter der beauftragten LECTIO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist der niederländische Anwalt Hubertus Aarts.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Betreiberin von Park & Collect bereits im Mai 2023 letztinstanzlich die Zulassung als Rechtsdienstleister entzogen. Dennoch treten die Beteiligten weiter auf – teils mit wechselnden Firmierungen.
Die Rechtslage: Muss ich das „erhöhte Parkentgelt“ zahlen?
Die Antwort ist eindeutig: Nein, in der Regel besteht kein Zahlungsanspruch.
Zwar dürfen sich Parkplatzinhaber gegen Falschparker wehren – etwa durch Abschleppen oder Unterlassungsklagen -, ein pauschales „Parkentgelt“ von 40 Euro ist jedoch nicht rechtlich durchsetzbar.
Ersatzfähig sind nur konkrete, nachweisbare Schäden wie Taxikosten oder Parkgebühren. Das hat auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 18.12.2015, V ZR 160/14) bestätigt.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) urteilte zudem am 25.01.2024 (4 Ob 5/24z), dass das gewerbsmäßige Abmahnen bei Besitzstörung unzulässig ist. Eine solche Rechtsdurchsetzung dürfen nur Anwältinnen und Anwälte betreiben.
Die Taktik: Wie arbeitet Park & Collect?
Typisch ist, dass weder die Park & Collect AG noch die LECTIO Rechtsanwälte eine Vollmacht des Parkplatzinhabers vorlegen. Betroffene sollten diese daher immer anfordern. Es ist unklar, ob die angeblichen Vollmachtgeber überhaupt wissen, dass in ihrem Namen Forderungen gestellt werden.
Oft wird auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Diese geht jedoch meist zu weit und sollte nur in modifizierter Form abgegeben werden – nach anwaltlicher Prüfung.
Zahlungen sollten nicht leichtfertig geleistet werden. Bei richtiger Reaktion kann der Streitwert auf unter 500 Euro sinken, was gerichtliche Verfahren unwahrscheinlich macht.
Aktuelle Entwicklungen (Updates)
25.11.2024
Eine Mandantin hatte 40,00 € gezahlt. Nach Klageeinreichung erstattete die Parkplatzinhaberin 183,53 €, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. Das Amtsgericht Düsseldorf zeigte sich verständnisvoll, ohne sich festzulegen. Ergebnis: Vergleich zu Gunsten der Mandantin.
27.08.2024
Ein Parkplatzinhaber erstattete auf die erste Aufforderung hin anstandslos alle Anwaltskosten, die durch die Forderungsabwehr entstanden waren.
30.07.2024
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte einen Parkplatzinhaber per Versäumnisurteil zu Zahlung von 458,02 € + Zinsen + Kosten, weil er sich auf Park & Collect verlassen hatte. Einspruch noch möglich.
19.03.2024
Der OGH Österreich erklärte das gewerbsmäßige Abmahnwesen bei Besitzstörung für rechtswidrig. Nur Anwälte dürfen solche Ansprüche außergerichtlich durchsetzen.
21.02.2024
Neue Variante: LECTIO verlangt Unterlassungserklärung, keine Zahlung. Wer 220,27 € Anwaltskosten nicht zahlt, wird von der Ideal Inkasso UG verfolgt. Parallel fordert die Park Collect Limited (Dublin) 37,80 € für Halterermittlung etc. ohne jede Vollmacht.
14.02.2024
Bis heute wurde in keinem Fall eine Vollmacht der Parkplatzinhaber vorgelegt – trotz mehrfacher Aufforderung.
18.01.2024
Die IDEAL Inkasso UG (Bielefeld) verlangt 37,80 € im Namen der Park Collect Limited, angeblich als „Prozessfinanzierer“. Keine Vollmacht.
28.09.2023
Der Betreiber behauptet, ein „europaweit zugelassener Rechtsdienstleister“ zu sein und keine deutsche Zulassung zu benötigen. Diese Argumentation ist juristisch nicht haltbar.
Was tun bei einer Abmahnung wegen Falschparken?
Reagieren Sie nicht vorschnell auf die Forderungsschreiben von Park & Collect, LECTIO oder Ideal Inkasso. Das Geschäftsmodell rechnet sich für die Beteiligten nur weil zu häufig falsch und ohne anwaltliche Beratung reagiert wird.
Die größten Fehler passieren bei einer übereilten Reaktion und in Folge gut gemeinter Ratschläge im Internet, durch Bekannte oder verbreitete Mustertexte. Wir sind mit den Abläufen bestens vertraut und verfolgen fortlaufend neue Entwicklungen, um zeitnah und adäquat reagieren zu können.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Park & Collect ist ein digitales System zur Meldung vermeintlicher Falschparker auf Privatflächen. Im Anschluss verschickt das Unternehmen – häufig ohne rechtliche Grundlage – Zahlungsaufforderungen mit überhöhten Gebühren. Dahinter steckt ein Geschäftsmodell, das auf Einschüchterung und automatisierten Abläufen basiert.
Nein – aber daraus folgt nicht automatisch eine Zahlungs- oder Vertragsstrafenpflicht. Ohne deutlich erkennbare Beschilderung mit klaren Nutzungsbedingungen ist ein Vertragsverstoß rechtlich nicht durchsetzbar.
Nein, nicht automatisch. Zivilrechtlich haftet nur der tatsächliche Fahrer. Als Halter sind Sie zur Herausgabe der Fahrerdaten nicht verpflichtet. Allerdings können Sie auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Halter als „Störer“ angesehen wird.
Typischerweise werden in einem ersten Schreiben ein sogenanntes „erhöhtes Parkentgelt“ geltend gemacht, zugleich oder in darauffolgenden Schreiben zudem Ermittlungs- und Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten. Außerdem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, die in der Regel in dem verlangten Umfang nicht abgegeben werden muss. Abhängig vom Verlauf sowie der Reaktion auf die ersten Schreiben, folgen dann häufig Schreiben der LECTIO Rechtsanwaltskanzlei GmbH mit der Androhung, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden, um die Forderungen durchzusetzen.
Nein. Für das erhöhte Parkentgelt fehlt meist jegliche vertragliche Grundlage, etwa eine eindeutige Beschilderung oder ein Vertragsverhältnis. Außerdem ist die Bevollmächtigung der auftretenden Firmen häufig nicht nachgewiesen. Die Schadenshöhe ist willkürlich angesetzt und nicht nachvollziehbar begründet.
Wenn keine wirksame Forderung bestand, kann das Geld ggf. zurückgefordert werden. In vergleichbaren Fällen haben Gerichte Rückzahlungen zugesprochen – inklusive angefallener Kosten (z. B. AG Düsseldorf).
Dann folgen weitere Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten, hier insbesondere von der LECTIO Rechtsanwaltskanzlei GmbH. Die Schreiben sind ebenso wie die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Erhebung einer Klage mit weiteren Kosten verbunden. Wichtig: Erst gerichtliche Entscheidungen können zu einem Schufa-Eintrag führen – reagieren Sie rechtzeitig und informiert.
Nicht ungeprüft! Die Erklärungen sind oft zu weitreichend und beinhalten erhebliche rechtliche Risiken wie (zu hohe) Vertragsstrafen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung nach anwaltlicher Beratung ist meist der bessere Weg – insbesondere, wenn eine Wiederholung, also eine erneute Nutzung des Parkplatzes, ausgeschlossen werden kann.
Nach aktueller Rechtslage: eher nicht. Die Park & Collect wurde 2023 die Rechtsdienstleistungsbefugnis entzogen (OVG Münster). Eine „Control & Collect AG“ ist gar nicht im Handelsregister eingetragen. Ob LECTIO Rechtsanwälte wirksam beauftragt sind, ist im Einzelfall zu prüfen – eine Vollmacht fehlt meist.
Nach § 39 StVG darf das Kraftfahrt-Bundesamt Halterdaten nur bei berechtigtem Interesse herausgeben. Bei rein zivilrechtlichen Forderungen ohne Verkehrsbezug (z. B. Besitzstörung) ist dies rechtlich sehr umstritten – die Herausgabe könnte unzulässig gewesen sein.
- Keine vorschnelle Zahlung oder Schuldeingeständnis
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
- Fristen beachten
- Möglichst zeitnah einen spezialisierten Anwalt einschalten
- Im Zweifel: Unsere Soforthilfe nutzen
Die Erfolgsquote bei professioneller Verteidigung ist jedenfalls ausgesprochen hoch. Die Gegenseite meidet oft eine gerichtliche Auseinandersetzung, wenn klar wird, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen und gut begründet zur Wehr setzen.
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