Wer ist LECTIO / RA Aarts – und worum geht es wirklich?
Hinter den Schreiben steht die LECTIO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (handelnder Anwalt: Hubertus Aarts), die für das Park-&-Collect-/Control-&-Collect-System auftritt. Auffällig: RA Aarts legt regelmäßig keine Vollmacht vor und rechnet teils als „Geschäftsführer ohne Auftrag“ (§ 677 BGB) ab – die Bevollmächtigung ist zweifelhaft. Eine „Control & Collect AG“ ist im Handelsregister nicht eingetragen. Hintergrund & alle Entwicklungen →
Das eigentliche Risiko: die Wiederholungsgefahr
Als Fahrzeughalter haften Sie auf Unterlassung. Genau hier setzt die Abmahnung an: Ziel ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wird die Wiederholungsgefahr nicht korrekt ausgeräumt, drohen Unterlassungsklage (Streitwert i. d. R. ≥ 1.000 €) und Mehrkosten.
Müssen Sie zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Die Zahlungsforderung ist regelmäßig nicht tragfähig: Ein Anspruch auf ein pauschales „erhöhtes Parkentgelt“ besteht nicht; ersatzfähig sind allenfalls konkret begründete Kosten. Mangels Vollmacht ist die Forderung zudem angreifbar (§ 174 BGB), die Aktivlegitimation fraglich. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben – sie ist meist zu ausführlich gefasst und bindet Sie daher unnötig weit.
Warum Sie auf eine Abmahnung nicht allein reagieren sollten
1. Die geforderte Unterlassungserklärung ist eine Falle. Meist zu weit gefasst – ungeprüft unterschrieben drohen empfindliche Vertragsstrafen. Die richtige, modifizierte Erklärung muss juristisch exakt sitzen.
2. Auf Privatpersonen reagiert die Gegenseite kaum. Eigene Briefe an Aarts/LECTIO führen erfahrungsgemäß nicht zu einer sauberen Erledigung – erst die anwaltliche Antwort (inkl. Vollmachts-Rüge nach § 174 BGB) bringt Ruhe.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Es handelt sich um ein echtes Anwaltsschreiben. Die geltend gemachte Forderung ist im Zusammenhang mit Park & Collect / Control & Collect aber regelmäßig nicht tragfähig und wird von uns bestritten – eine pauschale Zahlungspflicht besteht in der Regel nicht.
Nicht ungeprüft. Die vorgelegte Erklärung ist meist zu weit gefasst; ungeprüft unterschrieben riskieren Sie eine bindende Vertragsstrafe. Sinnvoll ist nur eine korrekt modifizierte, strafbewehrte Erklärung, die wir für Sie vorbereiten.
Hubertus Aarts ist der niederländische Rechtsanwalt hinter der LECTIO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die für das Park-&-Collect-/Control-&-Collect-System auftritt. In vergleichbaren Fällen wird regelmäßig keine Vollmacht des Anspruchstellers vorgelegt.
Bleibt die Wiederholungsgefahr bestehen, drohen Unterlassungsklage (Streitwert i. d. R. ≥ 1.000 €) und Mehrkosten. Gar nicht zu reagieren ist deshalb die schlechteste Option.
Weitere Fragen?
Sie haben eine Abmahnung von LECTIO / RA Aarts oder Post von Park & Collect, Control & Collect bzw. der Ideal Inkasso erhalten? Wir prüfen Ihren Fall und vertreten Sie anwaltlich.
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