Typischerweise werden in einem ersten Schreiben ein sogenanntes „erhöhtes Parkentgelt“ geltend gemacht, zugleich oder in darauffolgenden Schreiben zudem Ermittlungs- und Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten. Außerdem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, die in der Regel in dem verlangten Umfang nicht abgegeben werden muss. Abhängig vom Verlauf sowie der Reaktion auf die ersten Schreiben, folgen dann häufig Schreiben der LECTIO Rechtsanwaltskanzlei GmbH mit der Androhung, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden, um die Forderungen durchzusetzen.