Nein. Für das erhöhte Parkentgelt fehlt meist jegliche vertragliche Grundlage, etwa eine eindeutige Beschilderung oder ein Vertragsverhältnis. Außerdem ist die Bevollmächtigung der auftretenden Firmen häufig nicht nachgewiesen. Die Schadenshöhe ist willkürlich angesetzt und nicht nachvollziehbar begründet.
