Das eigentliche Risiko ist nicht die kleine Zahlung, sondern der Unterlassungsanspruch: Wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt, drohen Abmahnung und Unterlassungsklage (Streitwert i. d. R. ≥ 1.000 €). Gar nicht zu reagieren ist deshalb die schlechteste Option.
