Bleibt die Wiederholungsgefahr bestehen, drohen Unterlassungsklage (Streitwert i. d. R. ≥ 1.000 €) und Mehrkosten. Gar nicht zu reagieren ist deshalb die schlechteste Option.
Von Janosch Kemper|2026-06-25T13:17:23+02:0025. Juni 2026|LECTIO / RA Aarts|Kommentare deaktiviert für Was passiert, wenn ich nicht reagiere?