Nicht ungeprüft! Die Erklärungen sind oft zu weitreichend und beinhalten erhebliche rechtliche Risiken wie (zu hohe) Vertragsstrafen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung nach anwaltlicher Beratung ist meist der bessere Weg – insbesondere, wenn eine Wiederholung, also eine erneute Nutzung des Parkplatzes, ausgeschlossen werden kann.
