Nicht ungeprüft. Die vorgelegte Erklärung ist meist zu weit gefasst – ungeprüft unterschrieben riskieren Sie eine bindende Vertragsstrafe. Sinnvoll ist in der Regel nur eine korrekt modifizierte, strafbewehrte Erklärung, die wir für Sie vorbereiten.
Nicht ungeprüft. Die vorgelegte Erklärung ist meist zu weit gefasst – ungeprüft unterschrieben riskieren Sie eine bindende Vertragsstrafe. Sinnvoll ist in der Regel nur eine korrekt modifizierte, strafbewehrte Erklärung, die wir für Sie vorbereiten.