Nein – aber daraus folgt nicht automatisch eine Zahlungs- oder Vertragsstrafenpflicht. Ohne deutlich erkennbare Beschilderung mit klaren Nutzungsbedingungen ist ein Vertragsverstoß rechtlich nicht durchsetzbar.
Nein – aber daraus folgt nicht automatisch eine Zahlungs- oder Vertragsstrafenpflicht. Ohne deutlich erkennbare Beschilderung mit klaren Nutzungsbedingungen ist ein Vertragsverstoß rechtlich nicht durchsetzbar.